Nutzungsbedingungen
Die Vergangenheit hat gezeigt, daß wir leider auch für diesen kostenlosen Service ein paar Regeln aufstellen müssen. Diese Nutzungsbedingungen sind unumgänglich, um diesen Dienst weiter für Sie anbieten zu können.
- Alle Gästebücher werden kostenlos angeboten. Ein Rechtsanspruch auf Einrichtung eines kostenlosen Gästebuches besteht leider nicht.
- Gästebücher sind vom Besitzer zu pflegen und von strafrechtlich relevanten Eintragungen frei zu halten. Dazu gehören insbesondere Äußerungen, die geeignet sind, den Holocaust zu leugnen oder sonstwie Volksverhetzung zu betreiben,
beleidigende oder diffamierende Aussagen, Aufrufe zu Straftaten und weitere nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckte Eintragungen.
- Der Gästebuchinhaber ist verpflichtet, auf der Seite, die das Gästebuch enthält (verlinkt) ein ordnungsgemäßes Impressum zu pflegen, damit bei etwaigen Verstößen die Behörden Kontakt aufnehmen können.
- Der Betreiber von gratis-gaestebuch.de wird auf Antrag einer Strafverfolgungsbehörde die IP-Adressen, von denen inkriminierte Eintragungen getätigt wurden, weitergeben, Gästebücher löschen oder Einträge modifizieren, um Straftatbestände zu beheben. Diese Arbeiten werden ohne
Rücksprache mit dem Gästebuchinhaber ausgeführt und diesem ggf. berechnet.
- Support findet ausschließlich über die im Impressum genannte Servicetelefonnummer statt und ist grundsätzlich kostenpflichtig.
- Jeder Gästebuchinhaber hat eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben und bei Änderungen die neue Adresse dem Betreiber von gratis-gaestebuch.de mitzuteilen.
Datenschutz
Wir verwenden Ihre personenbezogenen Informationen nur innerhalb der Filoo GmbH sowie der verbundenen Unternehmen. Wir geben sie nicht ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis an Dritte weiter. Sollten im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung Daten an Dienstleister weitergegeben werden, so sind diese an das BDSG sowie andere gesetzliche Vorschriften gebunden. Soweit wir gesetzlich oder per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet sind, werden wir Ihre Daten an auskunftsberechtigte Stellen übermitteln.
|